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Räumpflicht für Hausbesitzer: Wann, wie breit, wer haftet
Die Räum- und Streupflicht für Gehwege legt deine Gemeinde fest – in ihrer Straßenreinigungssatzung oder -verordnung, nicht ein Bundesgesetz. Dort stehen Uhrzeiten, Breite und erlaubte Streumittel. Eine einheitliche Uhrzeit für ganz Deutschland gibt es nicht: München verlangt geräumte Gehwege werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 8 Uhr, Berlin nach nächtlichem Schneefall bis 7 bzw. 9 Uhr.
Die Antwort vorab
Wer, wann, wie breit und womit geräumt wird, regelt die Gemeinde. Beispiele: In München müssen Anlieger außerhalb des Vollanschlussgebiets Gehwege werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und mit Splitt oder Sand streuen, Salz ist verboten; die Pflicht gilt bis 20 Uhr. In Berlin sind mindestens 1 m zu räumen, Auftaumittel sind verboten. Wer schuldhaft nicht räumt, kann nach § 823 BGB schadensersatzpflichtig sein.
Inhalt dieser Seite
- Die Antwort zuerst: Die Gemeinde entscheidet
- München und Berlin im Vergleich
- Uhrzeit: von wann bis wann
- Breite: wie viel geräumt werden muss
- Streumittel: Salz ist oft tabu
- Wer haftet, wenn jemand stürzt?
- Räumdienst, Nachbar, Mieter: Wer darf für dich räumen?
- Und das eigene Grundstück?
- Praktisch: so schaffst du die Räumpflicht

Die Antwort zuerst: Die Gemeinde entscheidet
Ein bundesweit einheitliches Räumpflicht-Gesetz mit festen Uhrzeiten gibt es nicht. Die Gemeinden übertragen den Winterdienst auf den Gehwegen in ihren Satzungen oder Verordnungen auf die Anlieger, meist die Grundstückseigentümer. Dort steht:
- wer räumen muss und für welche Straßen (oft mit Ausnahmen, wenn die Stadt selbst räumt),
- ab wann und bis wann geräumt und gestreut sein muss,
- wie breit der geräumte Streifen sein muss,
- womit gestreut werden darf.
Wie unterschiedlich das ausfällt, zeigen zwei große Städte. Diese Seite ist keine Rechtsberatung; maßgeblich ist immer die Satzung deiner Gemeinde in der aktuellen Fassung.
München und Berlin im Vergleich
| München | Berlin | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung der Stadt | § 3 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) mit Verordnung über die Reinigungsklassen |
| Wer räumt | Anlieger außerhalb des Vollanschlussgebiets; im Vollanschlussgebiet räumt grundsätzlich die Stadt, mit Ausnahmen | Anlieger, auch über beauftragte Dritte |
| Uhrzeiten | werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt; Pflicht bis 20 Uhr | unverzüglich nach Ende des Schneefalls; bei Schneefall nach 20 Uhr bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags |
| Breite | keine feste Breite genannt; ohne Gehweg ein ausreichend breiter Streifen am Straßenrand | mindestens 1 m, auf vielen Haupt- und Geschäftsstraßen 1,5 m, in besonderen Fällen 3 m |
| Streumittel | Splitt oder Sand, kein Salz | Auftaumittel jeder Art verboten (außer BSR auf Fahrbahnen) |
Quellen: Informationsseite der Landeshauptstadt München und Seite des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf, abgerufen am 22.10.2026.
Uhrzeit: von wann bis wann
Die verbreitete Faustregel „7 bis 20 Uhr“ trifft für München werktags zu, aber schon nicht für Sonn- und Feiertage (8 Uhr). In Berlin gilt vor allem: unverzüglich nach dem Schneefall, bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach. Eine bundesweite Uhrzeit gibt es nicht. Konkrete Zeiten für deine Stadt findest du in ihrem Ortsrecht oder auf der Website des Ordnungsamts.
Nicht verwechseln: Die Räumzeit sagt, wann geräumt sein muss. Ob du dafür früh morgens oder am Sonntag eine Schneefräse anwerfen darfst, regelt der Lärmschutz. Nach § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung betrifft die Zeitregel in Wohngebieten nur Geräte aus deren Anhang, bei Schneefräsen nur die selbstfahrenden, und auch für diese braucht es bei Gefahrenabwehr wegen Schneefall keine Ausnahmezulassung. Die Einzelheiten stehen bei Wann darf man schneefräsen?. Landesrecht und Gemeinde können strenger sein.
Breite: wie viel geräumt werden muss
Berlin nennt feste Werte: mindestens 1 Meter, auf Gehwegen von Hauptverkehrsstraßen und vielen Geschäftsstraßen 1,5 Meter, in besonderen Fällen wie dem Kurfürstendamm 3 Meter. München nennt auf seiner Informationsseite keine Zahl. Gibt es keinen Gehweg – etwa in einer Anliegerstraße –, verlangt München, am Straßenrand einen ausreichend breiten Streifen für Fußgänger zu sichern.
Für die Geräteauswahl heißt das: Ein 1 m breiter Streifen ist mit einer 40-cm-Fräse in drei Bahnen geräumt, mit einer 30-cm-Akku-Schneeschaufel in vier. Wie du Bahnen und Strecke für deine Fläche rechnest, steht bei Räumbreite, Schneehöhe, Wurfweite.
Streumittel: Salz ist oft tabu
München verbietet Anliegern Salz „aus Umweltschutzgründen“ und verlangt Splitt oder Sand. In Berlin sind Auftaumittel jeder Art generell verboten; nur die BSR darf sie auf Fahrbahnen einsetzen. Andere Gemeinden regeln das anders – im Zweifel abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand nehmen und die Satzung prüfen.
Splitt hat einen Nachteil für Schneefräsen: Liegt er beim nächsten Schneefall noch auf dem Weg, nimmt die Schnecke ihn mit auf. Die Hersteller sehen ihre Akku-Fräsen nur für befestigte Flächen mit festem, glattem Untergrund vor; mehr dazu bei Kann man mit einer Akku-Schneefräse Kies räumen?. Kehr Splitt deshalb nach dem Tauwetter zusammen.
Wer haftet, wenn jemand stürzt?
Grundlage der Haftung ist § 823 Abs. 1 BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig unter anderem den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist „zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. Wer seine Räum- und Streupflicht schuldhaft nicht erfüllt und jemand stürzt deshalb, kann also schadensersatzpflichtig werden. Ob im Einzelfall gehaftet wird, entscheiden die Umstände und am Ende die Gerichte.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nennt für Berlin weitere Folgen: Die Behörde kann eine Ersatzvornahme auf Kosten der Anlieger anordnen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, und Verletzte können zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten und Schadensersatz geltend machen; bei Personenschaden ist auch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung möglich.
Räumdienst, Nachbar, Mieter: Wer darf für dich räumen?
In Berlin dürfen Anlieger einen geeigneten Dritten beauftragen. Wer die Pflicht nicht selbst erfüllen kann, muss laut Bezirksamt unverzüglich eine Person oder Firma beauftragen. Die Eigentümer bleiben verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung zu kontrollieren.
Ob Mieter räumen müssen, regeln Mietvertrag und Hausordnung. Die Betriebskostenverordnung zählt in § 2 Nr. 8 die Kosten der Straßenreinigung samt den Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung und vergleichbarer nicht öffentlicher Maßnahmen zu den umlegbaren Betriebskosten; den Winterdienst nennt sie dort nicht ausdrücklich. Für Einzelfragen sind Mieterverein, Eigentümerverband oder ein Anwalt die richtigen Ansprechpartner.
Und das eigene Grundstück?
Die Satzungen regeln vor allem öffentliche Gehwege. Für Zugänge und Wege auf dem eigenen Grundstück gelten andere Überlegungen; die Frage beantworten wir gesondert bei Muss ich auf meinem Grundstück Schnee räumen?.
Praktisch: so schaffst du die Räumpflicht
- Satzung lesen: Uhrzeiten, Breite und Streumittel deiner Gemeinde notieren.
- Früh räumen, in Etappen: Bei anhaltendem Schneefall mehrmals räumen, statt alles auf einmal – auch Akku-Fräsen schaffen frischen, lockeren Schnee am besten.
- Gerät nach Fläche wählen: Für einen schmalen Gehweg genügt eine Akku-Schneeschaufel, für Einfahrt plus Gehweg eine Fräse. Ob sich ein Gerät gegenüber dem Schieber lohnt, vergleichen wir bei Schneefräse oder Schneeschieber.
- Vertretung klären: Wer im Urlaub ist, beauftragt jemanden und kontrolliert, dass geräumt wird.
Welche Akku-Schneefräse zu Einfahrt und Gehweg passt, zeigt unsere Kaufberatung auf der Startseite.
Fragen, die oft kommen
Ab wann muss morgens der Gehweg geräumt sein?
Das steht in der Satzung oder Verordnung deiner Gemeinde. In München müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr frei sein, die Pflicht gilt bis 20 Uhr. In Berlin ist Schnee unverzüglich nach dem Schneefall zu räumen; fällt er nach 20 Uhr, muss bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags geräumt sein.
Wie breit muss ich den Gehweg räumen?
Auch das regelt die Gemeinde. Berlin verlangt mindestens 1 Meter, auf Gehwegen vieler Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen 1,5 Meter und in besonderen Fällen 3 Meter. München nennt keine feste Breite; gibt es keinen Gehweg, muss am Straßenrand ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger gesichert werden.
Darf ich Streusalz verwenden?
Oft nicht. München verbietet Anliegern Salz aus Umweltschutzgründen und verlangt Splitt oder Sand. In Berlin ist laut Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Nutzung von Auftaumitteln jeder Art generell verboten, ausgenommen die BSR auf Fahrbahnen. Was bei dir gilt, steht in der örtlichen Satzung.
Gilt die Räumpflicht auch sonntags?
Ja, in den Satzungen, die wir ausgewertet haben, gilt sie auch an Sonn- und Feiertagen, beginnt aber später: in München um 8 Uhr, in Berlin nach nächtlichem Schneefall um 9 Uhr. Ob du sonntags eine Schneefräse benutzen darfst, ist eine andere Frage, die die Lärmschutzverordnung regelt.
Muss ich als Mieter Schnee räumen?
Die öffentliche Räumpflicht trifft nach den Satzungen in der Regel die Grundstückseigentümer. Ob sie im Mietverhältnis an Mieter weitergegeben wird, ergibt sich aus Mietvertrag und Hausordnung. Ein Bundesgesetz, das das ausdrücklich regelt, haben wir nicht ausgewertet. Im Zweifel helfen Mieterverein, Eigentümerverband oder ein Anwalt.
Belege und Quellen
- Landeshauptstadt München: Straßenreinigung mit Winterdienst (Pflichten der Anlieger)
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Berlin): Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht
- Gesetze im Internet: § 823 BGB Schadensersatzpflicht
- Gesetze im Internet: § 2 Betriebskostenverordnung (Nr. 8 Straßenreinigung)
- Gesetze im Internet: 32. BImSchV, § 7 Betrieb in Wohngebieten
Weiterlesen
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- VergleichFräse oder SchieberSchneefräse oder Schneeschieber: Wann der Schieber reicht, wann sich eine Akku-Schneefräse lohnt – nach Fläche, Untergrund, Schneeart und Räumpflicht.
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Wer hier auswertet
Redaktion akku-schneefraese.de
Kaufberatung Schneeräumen
Wir sind die Redaktion von akku-schneefraese.de. Wir werten Datenblätter, Bedienungsanleitungen und Herstellerangaben zu Akku-Schneefräsen aus, lesen Verordnungen im Original und ordnen Käuferstimmen ein. Eigene Labor- oder Räumtests machen wir nicht, und das sagen wir offen.
- Datenblätter & Anleitungen ausgewertet
- Verordnungen im Original zitiert
- Keine eigenen Räumtests – offen gesagt
- Anbieterangaben im Impressum