Zum Inhalt springen
Räumklarakku-schneefraese.de

Frage & Antwort

Muss ich auf meinem eigenen Grundstück Schnee räumen?

Ein Gesetz, das dir vorschreibt, deine eigene Einfahrt zu räumen, gibt es nicht. Sobald andere Menschen dein Grundstück betreten – Besucher, Postbote, Paketdienst –, haftest du aber nach § 823 BGB, wenn jemand auf einem ungeräumten Zugang stürzt und du das hättest verhindern müssen. Für den öffentlichen Gehweg vor dem Haus gilt die Satzung deiner Gemeinde.

von der Redaktion aktualisiert am 22. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort

Für Flächen, die nur du nutzt, gibt es keine Räumpflicht gegenüber anderen – das Risiko trägst du selbst. Wege, die du für andere öffnest, also Hauszugang, Weg zum Briefkasten oder zu den Mülltonnen, musst du sicher halten, sonst drohen Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB. Den Gehweg vor dem Grundstück musst du räumen, wenn die Gemeinde das per Satzung auf die Anlieger überträgt. Keine Rechtsberatung.

Inhalt dieser Seite
Verschneiter Gehweg vor Wohnhäusern mit einer geräumten Spur, am Zaun zwei Mülltonnen
Bild: KI-generiert (OpenAI)

Drei Flächen, drei Antworten

Ob du räumen musst, hängt davon ab, um welche Fläche es geht. Die folgende Übersicht ist unsere Einordnung des Gesetzestexts, keine Rechtsberatung.

FlächeMusst du räumen?Grundlage
Öffentlicher Gehweg vor dem Grundstückja, wenn die Gemeinde es auf die Anlieger überträgtLandesrecht und Gemeindesatzung, z. B. Art. 51 BayStrWG
Wege auf dem Grundstück, die andere nutzen (Hauszugang, Briefkasten, Mülltonnen)ja, wenn du Schäden vermeiden willst – sonst drohen Schadensersatzansprüche§ 823 BGB
Flächen, die nur du nutzt (eigene Einfahrt, Garten)keine Pflicht gegenüber anderen, eigenes Risiko–

Der Gehweg vor dem Haus: die Gemeinde entscheidet

Für öffentliche Gehwege ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Die Landesgesetze erlauben ihr aber, die Arbeit auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu übertragen. In Bayern regelt das Art. 51 Abs. 5 BayStrWG: Die Gemeinde kann per Verordnung vorschreiben, dass Anlieger Gehwege bei Schnee und Glätte während der üblichen Verkehrszeiten sicher halten – und wo es keinen Gehweg gibt, die Straße in der für Fußgänger nötigen Breite. Die Verordnung muss Beginn und Ende dieser Zeiten festlegen; der Beginn darf nicht vor 6 Uhr, das Ende nicht nach 22 Uhr liegen.

Andere Länder haben eigene Gesetze, und die konkreten Uhrzeiten, Räumbreiten und Streumittel stehen immer in der Satzung deiner Gemeinde. Eine bundesweite Uhrzeit gibt es nicht. Wie das im Einzelnen aussieht, erklärt Räumpflicht für Hausbesitzer.

Das eigene Grundstück: Haftung statt Pflicht

Für Flächen hinter der Grundstücksgrenze gibt es keine Satzung, die das Räumen anordnet. Wichtig wird stattdessen § 823 Abs. 1 BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Körper oder die Gesundheit eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen. Stürzt der Postbote auf dem vereisten Weg zur Haustür, kann das eine solche fahrlässige Verletzung sein. Gerichte sprechen hier von der Verkehrssicherungspflicht: Wer einen Weg für andere öffnet, muss ihn in zumutbarem Umfang sicher halten.

Praktisch heißt das: Räume die Wege, die Besucher, Lieferanten und Müllabfuhr wirklich benutzen – Zugang zur Haustür, Weg zum Briefkasten, Weg zu den Mülltonnen. Eine Einfahrt, über die nur dein eigenes Auto fährt, musst du für andere nicht räumen; ein Sturz dort ist dein eigenes Risiko.

Räumen mit der Akku-Fräse: was zu beachten ist

Für den Hauszugang und den Gehweg reicht oft ein schmales Gerät; eine Akku-Schneeschaufel mit 25 bis 30 cm räumt einen 1,5 m breiten Weg in fünf oder sechs Bahnen. Für die ganze Einfahrt passt eine Akku-Schneefräse mit 40 cm, unsere Empfehlung steht auf der Startseite. Zwei Punkte gelten dabei immer:

Weitere Antworten findest du bei Fragen und Antworten.

Fragen, die oft kommen

Muss ich meine Einfahrt räumen, wenn nur ich sie nutze?

Gegenüber anderen besteht dann in der Regel keine Pflicht, weil niemand sonst die Fläche benutzt. Das Risiko eines Sturzes trägst du selbst. Anders ist es, wenn die Einfahrt zugleich der Weg zur Haustür ist oder Lieferanten und Besucher sie nutzen: Dann gehört sie zu den Wegen, die du sicher halten solltest. Im Zweifel hilft eine Rechtsberatung.

Ab wann muss morgens geräumt sein?

Das legt die Satzung oder Verordnung deiner Gemeinde fest, kein Bundesgesetz. In Bayern darf die Gemeinde laut Art. 51 Abs. 5 BayStrWG den Beginn nicht vor 6 Uhr und das Ende nicht nach 22 Uhr festsetzen; die genauen Zeiten stehen in der örtlichen Verordnung. In anderen Ländern gelten eigene Landesgesetze.

Muss ich als Mieter Schnee räumen?

Das hängt vom Mietvertrag und der Hausordnung ab. Die Gemeindesatzung richtet sich an Eigentümer der anliegenden Grundstücke; ob und wie die Arbeit an Mieter weitergegeben wird, steht in den Vereinbarungen im Haus. Lies beide nach und frag im Zweifel den Vermieter.

Belege und Quellen

Weiterlesen

Wer hier auswertet

Redaktion akku-schneefraese.de

Kaufberatung Schneeräumen

Wir sind die Redaktion von akku-schneefraese.de. Wir werten Datenblätter, Bedienungsanleitungen und Herstellerangaben zu Akku-Schneefräsen aus, lesen Verordnungen im Original und ordnen Käuferstimmen ein. Eigene Labor- oder Räumtests machen wir nicht, und das sagen wir offen.

  • Datenblätter & Anleitungen ausgewertet
  • Verordnungen im Original zitiert
  • Keine eigenen Räumtests – offen gesagt
  • Anbieterangaben im Impressum

Über uns Methodik